Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten
Wichtige Hinweise
nicht investive Maßnahmen (Gutachten)
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Wir weisen explizit darauf hin, dass eine grundsätzliche Bewilligung mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, nicht gewährleistet werden kann. Eine Antragstellung ist zwar möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.
investive Maßnahmen (Baumaßnahmen auf Grundlage des Gutachtens)
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Nach dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 des Freistaates Sachsen werden für die Förderrichtlinie der privaten Hochwassereigenvorsorge 2021 keine neuen Mittel für investive Maßnahmen nach 2.1 der Förderrichtlinie zur Verfügung stehen.
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Aus vorgenanntem Grund können Anträge für investive Maßnahmen ab sofort nicht mehr entgegen genommen werden.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Maßnahmen der privaten Vorsorge
Gutachtenerstellung (nichtinvestive Maßnahme)
- Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials
Projektumsetzungsmaßnahmen (investive Maßnahme)
- Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotentials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens
- Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude
- vollständige Umsetzung auf Grundlage eines Gutachtens
- empfohlenes Schutzziel im Gutachten
- Gebäude wird überwiegend zur Wohnzwecken gefördert
- Wohngebäude befindet sich auf Gebiet des Freistaates Sachsen
- Förderung möglich, wenn das Gutachten bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 30. August 2021 erstellt wurde
- Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
Gutachtenerstellung
- ab einer Mindestzuwendungssumme von 500 EUR bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 EUR je Gebäude
Investive Maßnahme
- ab einer Mindestzuwendungssumme von 2.500 EUR bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 20.000 EUR je Gebäude
- Antragstellung jeweils pro Gebäude über das Förderportal und vor dem Beginn des Vorhabens
- Checkliste zur Antragtellung
- Förderung kann durch andere Förderprogramme der Gemeinde, des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union ergänzt werden, sofern dies die Fördervorschriften der anderen Programme zulassen und die Gesamtsumme aller Fördermittel die Summe der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt
{{pHWEV2021_Kurzgutachten | 68061}}
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{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
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Checkliste zum Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis
- bis auf die Belegliste ausschließlich über das Förderportal einzureichen
- eine Liste der für einen „Hochwasservorsorgeausweis“ qualifizierten Sachkundigen finden Sie beim Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen (BDZ e. V.)
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