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Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“

Junge Menschen am Übergang Schule-Beruf unterstützen

Wichtige Hinweise

Für die Einreichung der Anträge für die Jugendberufsagentur und die Landesservicestelle der Jugendberufsagenturen bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - war der Stichtag der 17. Oktober 2024.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Jugendberufsagenturen ermöglichen es, junge Menschen am Übergang Schule-Beruf über eine verbindliche und strukturierte Kooperation aller beteiligten Akteure zu unterstützen. 
  • Sie bilden gebündelt unter einem Dach ein ganzheitlich orientiertes und abgestimmtes Informations-, Beratungs-, Förder- und Begleitangebot entsprechend der individuellen Lebenslage. 

1. Regionale Kooperationsbündnisse

Eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf ist Gegenstand der Förderung und bedeutet, dass Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und weitere maßgebliche Akteure - insbesondere die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie die jeweiligen örtlich öffentlichen wie freien Träger und Wirtschaftsvertreter - ihre Angebote bzw. bereits existierende Maßnahmen stärker koordinieren, aufeinander abstimmen und gemeinsame Fachkonzepte zum Übergang Schule-Beruf für die jeweilige Region erarbeiten und umsetzen.

 

Je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt in Sachsen wird in der Regel ein regionales Kooperationsbündnis gefördert. 

 

2. Landesservicestelle "JubaS"

Durch die Landesservicestelle soll eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen der Umsetzung von "JubaS" gewährleistet werden. Eine wesentliche Grundlage bilden dabei der Erfahrungsaustausch, die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren sowie die Vernetzung zwischen den regionalen Kooperationsbündnissen.

 

Es wird ein Projekt zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung in Form einer Landesservicestelle gefördert.

1. Regionale Kooperationsbündnisse

    Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte

2. Landesservicestelle "JubaS"

    Zuwendungsempfänger ist ein Träger (natürliche Person mit Unternehmereigenschaft oder juristische Person beziehungsweise Personenvereinigungen), der das Vorhaben durchführt.

  • Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
  • Es wird erwartet, dass der Zuwendungsempfänger an einer eventuellen Evaluation durch Dritte mitwirkt und die regionalen Kooperationsbündnisse mit der Landesservicestelle und der LF JBA vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Der rechtskreisübergreifende Ansatz soll - unterstützt durch das Förderprogramm "JubaS" - in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung umgesetzt und weiterentwickelt werden. 

Regionale Kooperationsbündnisse

  • Der Antragsteller muss bei der Beantragung einer Zuwendung mit der Einreichung eines Fachkonzeptes auch eine verbindliche regionale Kooperationsvereinbarung mit den relevanten regionalen Akteuren vorlegen. Maßgebliche Akteure vor Ort sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, die Schulen, die Sozial- und Jugendämter sowie im Bedarfsfall anderer Rehabilitationsträger.
  • Zwischen diesen sind insbesondere auf regionaler Ebene Kooperationen und enge Abstimmungsprozesse erforderlich. Die regionale Kooperationsvereinbarung enthält verbindlich vereinbarte Ziele, Aufgaben und Strukturen und wird an lokalen Handlungsbedarfen ausgerichtet.

Landesservicestelle "JubaS"

  • Die Antragsteller sollen über Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von jungen Menschen sowie in der Begleitung von Förderprogrammen und in der Netzwerkarbeit verfügen und gut mit den relevanten Akteuren auf Landes- und Bundesebene vernetzt sein. 
  • Die Antragsteller müssen über Kenntnisse des sächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie der vorhandenen Programme und Leistungen des Bundes und des Landes zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration von jungen Menschen verfügen.

  • Zuwendung für die Projekte kann für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt werden.
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 100 Prozent der für die Maßnahme als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben.
  • Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind.
  • Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben und Ausgaben/Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben stehen.

Projektanträge sind in einfacher Ausfertigung (Papierform, nicht gebunden) bei der SAB einzureichen.

Der Projektantrag sowie Anlagen sind gleichzeitig in elektronischer Form an die SAB zu senden (E-Mail-Adresse: [email protected]).

{{Antrag Landesservicestelle JuBaS  | 61029}}

{{Antrag JuBaS | 62083}}

 

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise  | 67308}}

{{Fachkräfterichtlinie_Auszahlungsantrag-ZN_VN | 62056}}

{{Fachkräfterichtlinie_Ausgabenübersicht_ANBestK_ANBestP | 62049}}

{{Fachkräfterichtlinie_Ausgaben- und Belegliste_ANBestP | 62050}}

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

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