Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen
Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen
Förderung von bedarfsgerechten regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
Wichtige Hinweise
Derzeit stehen für Neubewilligungen nach der Fachkräfterichtlinie keine regionalen Budgets zur Verfügung. Für bereits bewilligte Vorhaben können jederzeit Auszahlungsanträge gestellt werden.
Auf den folgenden Webseiten finden Sie Hinweise zum Antragsverfahren der Fachkräfterichtlinie im Jahr 2025 und Kontaktdaten der Ansprechpartner der jeweiligen Fachkräfteallianz:
Fachkräfteallianz Sächsische Schweiz Osterzgebirge
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90,00 %
- Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
- Förderung von Personal- und Sachkosten
Teil I:
- Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unter den Bedingungen des digitalen Wandels sowohl auf der betrieblichen als auch der überbetrieblichen Ebene
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeit mit dem Ziel der Fachkräftesicherung, u.a. sozialpartnerschaftliche Projekte
- Fachkräftekampagnen, -veranstaltungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten
- Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Fachkräftegewinnung und -bindung
- Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden zur Fachkräftesicherung sowie Fachkräftepools sowie Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene
- Maßnahmen zur Kooperation von Hochschule und Wirtschaft zur Fachkräftesicherung einschließlich strukturfördernde Maßnahmen zur Aktivierung des Fachkräftepotenzials von Studienaussteigern sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von Hochschulabsolventen in den regionalen Arbeitsmarkt
- Maßnahmen zum Aufbau von Netzwerken und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und/oder Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur
- Maßnahmen zur Optimierung des Systems und weiteren Maßnahmen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Menschen mit Migrationshintergrund
- Etablierung von geeigneten Strukturen sowie weitere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durch Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit
- Studien und Handlungskonzeptionen in Bezug auf zukünftigen Handlungsbedarf in speziellen Bereichen der Fachkräftesicherung
Teil II:
- Übergreifende Maßnahmen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach gesondertem Projektaufruf
Teil III:
- Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit der unter Großbuchstabe B Ziffer I geförderte Projekte:
- Maßnahmen zur Umsetzung des Handlungskonzeptes der regionalen Fachkräfteallianz realisieren
- Qualitätssicherung und Förderung anhand des Leitfadens zur Umsetzung der Fachkräfterichtlinie, u.a. auch die Begleitung und Bewertung der geförderten Projekte nach B. I. FKRL
- Koordinierung der regional übergreifenden Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungskonzepts
- Initiierung neuer Maßnahmen und Projekte
- Unterstützung bei verbesserter Koordinierung zwischen allen Beteiligten innerhalb der Allianzen und Austausch im Kreise aller regionalen Fachkräfteallianzen als Ansprechpartner u.a. für Projektentwickler und Antragsteller zur Verfügung stehen
- Durchführung von vor Ort relevanten Veranstaltungen, Projekttagen und Besuchen inklusive Einladungsmanagement
- Unterstützung bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Koordination und Aufbereitung zentraler Themen für die Öffentlichkeit sowie Sichtbarmachung der regionalen Fachkräfteallianz (eigene Website/Blog etc.)
- Mitarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des sächsischen Fachkräfteportals „Heimat für Fachkräfte
- Nicht gefördert werden:
- Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können
- Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen
- Weitere Träger (natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), die die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchführen
- Im Landkreis oder in der kreisfrein Stadt ist eine Fachkräfteallianz etabliert
- Regionale Fachkräfteallianz verfügt über ein von der Fachkräfteallianz beschlossenes Handlungskonzept zur Fachkräftesicherung in der Region, welches regelmäßig fortzuschreiben ist
- Maßnahmen sind geeignet und wurden durch die regionale Fachkräfteallianz priorisiert
- Bei überregionalen Maßnahmen sind die Beteiligung aller regional tangierten Fachkräfteallianzen und eine Einigung zur Inanspruchnahme der Budgets erforderlich
- Zuwendung wird als Projektörderung gewährt
- Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten
- Zuteilung eines Regionalbudgets für die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen, die ihr Interesse an der Umsetzung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie bekundet haben
- Aufteilung der Regionalbudgets erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Einwohnerzahl, der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und der durchschnittlichen Arbeitslosen
- Das Regionalbudget eines Jahres umfasst alle Maßnahmen, die in dem jeweiligen Kalenderjahr bewilligt werden
- Projekte dürfen nicht zur Kofinanzierung von weiteren aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten herangezogen werden, ausgenommen sind Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die eine Mitfinanzierung Dritter ermöglichen
- Anträge können nach Erteilung der Förderprioität durch die regionale Fachkräfteallianz bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht werden.
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag | 61029}}
{{Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag_Anlage 1 | 61033}}
{{Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag_Anlage 2 | 61030}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}
{{Fachkräfterichtlinie_Ausgaben- und Belegliste_ANBest-P | 62050}}
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
- ein Vorhaben im Rahmen des Regionalbudgets umgesetzt werden soll/kann,
- dies passfähig zum Handlungskonzept ist und
- sich sinnvoll in den Rahmen der Region einbettet
ist von der Fachkräfteallianz (FKA) vor Einreichung des Antrages bei der SAB zu treffen. Der VD 61030 (Stellungnahme der FKA) ist dazu einzureichen.
Die SAB prüft den Antrag dann monetär und inhaltlich auf formelle Förderfähigkeit und trifft die abschließende Entscheidung zur Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit.
Es werden nur Vorhaben mit positiver Stellungnahme der regionalen Fachkräfteallianz in die Prüfung aufgenommen.
Hinweis: Die steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung, die Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen (VD60821) sowie der Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug müssen nicht mehr bei der SAB eingereicht werden.
2. Können die erforderlichen Eigenmittel nicht ausreichend erbracht werden, sind alternative (digitale) Formate zu nutzen.
3. Unabdingbare Ausgaben für Auslandsreisetätigkeiten, welche in begründeten Ausnahmefällen nicht durch Eigenmittel finanziert werden können, können i. R. e. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gefördert werden. Hier sind das Sächs. Reisekostengesetz und die Beihilferegelungen zu beachten.
Nein. Pauschalen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die förderfähigen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Hiervon ausgenommen sind Projektaufrufe, bei denen neben den Personalausgaben eine Sachkostenpauschale vorgesehen ist, z. B. Fachkräftekoordinator, sozialpartnerschafltiche Projekte.
Eine Broschüre darf nicht nur für ein (bestimmtes) Unternehmen erstellt werden.